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Jüchen, 25.01.2012

Jetzt wieder da!

Diesel nur mit Filter –

330,- € Barzuschuss vom Staat


Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen wird zum 1. Januar 2012 wieder aufgenommen. Der Bund wird hierfür 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Diese reichen für mehr als 90.000 Nachrüstungen. Darauf verständigte sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Im Rahmen des Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter im Jahr 2012 mit 330 Euro direkt bezuschusst. Die Gutschrift der Fördergelder wird wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) abgewickelt. Eine rückwirkende Förderung für 2011 ist leider nicht möglich.


Die Abwicklung des Barzuschusses erfolgt in drei Schritten:

  • 1) Der Autobesitzer lässt sein Fahrzeug im Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 in einer Werkstatt nachrüsten. Sie bescheinigt ihm den Einbau des Filters.

2) Mit diesem Nachweis geht es zur Zulassungsbehörde. Dort lässt der Pkw-Halter die entsprechende Partikelminderungsstufe nach Vorlage einer Abnahmebescheinigung für den nachträglich eingebauten Diesel-Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen. Nach der Änderung kann die neue Plakette ausgehändigt werden (rot wird zu gelb, gelb wird zu grün).

3) Für die Antragstellung steht ab dem 1. Februar 2012 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) eine Antragsmaske zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Die Daten übermittelt der Antragsteller (Fahrzeughalter) elektronisch an das BAFA. Anschließend druckt er das Antragsformular aus, unterschreibt es und sendet es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA.


Der Antrag ist vollständig, wenn alle Formularfelder ausgefüllt und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die benötigten Anlagen beigefügt sind. Die Auszahlung der 330 € erfolgt kurzfristig per Banküberweisung auf das Konto des Fahrzeughalters.



Mittlerweile haben bereits über 50 Städte eine Umweltzone eingerichtet. Mehr als 25 Städte schließen Fahrzeuge mit roter Plakette ab Januar 2012 komplett aus. In Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Hannover, Leipzig, Osnabrück und Stuttgart kommen Fahrzeuge ohne grüne Plakette nicht mehr in den innerstädtischen Bereich. Weitere Städte haben eine Verschärfung ihrer Umweltzonen auf grün angekündigt, wie beispielsweise München und Augsburg im Oktober 2012. Aber auch kleinere Städten wie zum Beispiel Schramberg, Urbach und Markgröningen schalten zum 01.01.2013 auf grün. Wer mit Fahrzeugen ohne entsprechender Plakette in die Umweltzone fährt, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Langfristig freie Fahrt in den Umweltzonen haben nur Fahrzeuge mit grüner Plakette – und die können auch ältere Diesel durch Nachrüstung bekommen: Der Einbau eines TÜV-geprüften und vom ADAC empfohlenen HJS City-Filters sichert eine bessere „Partikelminderungsstufe“. Das heißt: Der Filter macht „rote“ Fahrzeuge „gelb“ und „gelbe“ Fahrzeuge „grün“. Er wurde speziell für die Nachrüstung entwickelt, ist wartungsfrei und hält ein Fahrzeugleben lang. Der Einbau in der Werkstatt dauert maximal eine Stunde; weder Sensorik noch Elektronik sind betroffen und auch in die Motorsteuerung wird nicht eingegriffen.

Als schöner Nebeneffekt steigt der Wiederverkaufswert deutlich an. Konkret haben die unabhängigen eurotaxSCHWACKE Experten das voraussichtliche Restwertverhalten von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter im Vergleich zu solchen ohne Partikelfilter analysiert. Untersucht wurden verschiedene Fahrzeuge, die zwischen zwölf und 72 Monate alt waren. Bei einem drei Jahre alten Dieselfahrzeug ohne Filter liegt der durchschnittliche Wertverlust um 754,06 € höher als bei einem Fahrzeug mit Filter.



Quelle: www.hjs.com


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